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   BSG, 22.09.1976 - 1 RA 133/75   

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https://dejure.org/1976,7411
BSG, 22.09.1976 - 1 RA 133/75 (https://dejure.org/1976,7411)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1976 - 1 RA 133/75 (https://dejure.org/1976,7411)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1976 - 1 RA 133/75 (https://dejure.org/1976,7411)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiwillige Beiträge - Nachentrichtung nach Eintritt des Versicherungsfalles

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 197
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97

    Wartezeit für Erwerbsunfähigkeitsrente durch nachgezahlte freiwillige Beiträge

    Wie das BSG mit Urteil vom 22. September 1976 (1 RA 133/75 - SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 5) ausgeführt hat, galt für die RVO der Grundsatz, daß für Zeiten vor Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erst danach entrichtete freiwillige Beiträge für den Versicherungsfall der Berufs- oder der Erwerbsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden konnten, wenn nicht eine Nachentrichtungsvorschrift ausdrücklich bestimmte, daß der Eintritt des Versicherungsfalls vor einem festgelegten Stichtag der Berücksichtigung nicht entgegenstand.
  • BSG, 22.11.1988 - 4a RJ 79/87

    Nachentrichtung - Beiträge - Rentenversicherung - Versicherungszeit -

    Es muß deshalb angenommen werden, daß er bei Erlaß des § 1420 Abs. 2 RVO die volle Übernahme des Inhalts des § 1444 Abs. 2 RVO aF - einschließlich der Bezugnahme auf § 1419 RVO - für entbehrlich gehalten hat, weil nach dem ab 1. Januar 1957 gültigen neuen Recht eine Beitragsleistung zur Anwartschaftserhaltung grundsätzlich nicht mehr erforderlich war (ebenso Urteil des 1. Senats des BSG vom 22. September 1976 in SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 5 zu der mit § 1420 Abs. 2 RVO inhaltsgleichen Vorschrift des § 142 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz -AVG-).
  • LSG Hessen, 08.09.1980 - L 11/2 An 1324/79

    Beitragsnachentrichtung; Bereiterklärung; Änderung des Antrages

    Diese allgemeine Vorschrift über die Beitragsnachentrichtung ist grundsätzlich auch dort anzuwenden, wo das Gesetz eine besondere Nachentrichtungsmöglichkeit vorsieht (vgl. BSGE 42, 197, 198; SozR 5750 Art. 2 § 51 a Nr. 7; BSG 40, 251, 253 und BSG, Urteil vom 1.2.1979 - 12 RK 31/77 -).
  • LSG Hessen, 17.04.1980 - L 6 J 1105/79

    Bereiterklärung; angemessene Frist; Teilzahlungsfrist

    Auch für diese besondere Nachentrichtungsmöglichkeit ist die allgemeine Vorschrift des § 1419 RVO grundsätzlich anzuwenden (vgl. BSGE 42, 197 (198); BSG in SozR Nr. 7 und Nr. 18 zu 5750 Art. 2 § 51 A; Urteil vom 1. Februar 1979 - 12 RK 31/77).
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 47/78
    Der Beklagten und dem LSG ist allerdings insoweit zu folgen, daß 5 141 AVG auch für die Nachentrichtung von Beiträgen nach Art. 2 5 49a AnVNG gilt, soweit in dieser Vorschrift nichts anderes bestimmt ist" Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mehrfach entschieden" daß die allgemeinen Vorschriften der 5% 10 Abs. 2a und 141 AVG über die Beitragsnach- entrichtung grundsätzlich auch dort anzuwenden sind, wo das Gesetz eine besondere Nachentrichtungsm0glichkeit vorsieht (BSGE 42, 197, 198; SozR 5750 Art. 2 5 513 Nrn 7 S" 15 und 18 S" 28; ferner BSGE 40, 251" 255 und Urteil vom 1" Februar 4979 - 12 RK 51/77 -)" Dementsprechend ist hier auch 5 141 Abs. 1 AVG zu beachten" der vorschreibt, daß freiwillige Beiträge nach Eintritt des Todes für Zeiten vorher nicht mehr entrichtet werden dürfen°.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 54/78
    5 10 Abs. 2a AVG) sind grundsätzlich auch dort anzuwenden, wo das Gesetz eine besondere Nachentrichtungsmöglichkeit vorsieht (BSGE 42, 197, 198; SozR 5750 Art. 2 5 51a Nrn 7 S. 15 und 18 S. 28; ferner BSGE 40, 251, 255 und Urteile vom 1. Februar 1979 - 12 RK 51/77 - Und vom 15. September 1979 - 12 RK 47/78 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1978 - L 3 J 169/77
    Auch beim Versicherungsfall des Todes eines Versicherten bleiben später nachentrichtete freiwillige Beiträge bei der Feststellung der Hinterbliebenenrente außer Betracht (Erweiterung zu BSG 1976-09-22 1 RA 133/75 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 5, betreffend einen Versicherungsfall der BU).2.
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